Shootingvereinbarung für Fantasy Fotografie und Wikinger Shootings
Folgende Shootingvereinbarung wird bei fester Buchung automatisch akzeptiert.
Jeder Termin ist verbindlich. Bei einer Absage/Krankheit bei weniger als 20 Tagen vorher wird die Zahlung nicht erstattet, sondern ein neuer, zeitnaher Termin wird vereinbart.
Es wird wie folgt vereinbart:
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Das Thema, Location und andere Details werden gemeinsam mit dem Kunden vor dem Shooting abgesprochen.
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Die Fotos werden grundbearbeitet und in originaler Auflösung zur Vorauswahl zur Verfügung gestellt. Der Kunde wählt dann seine Wunsch-Fotos aus, die der Fotograf anschließend hochwertig bearbeitet.
Es sind maximal 2 nachträgliche Korrekturwünsche inbegriffen. Bei weiteren Korrekturen wird pro angefangener Stunde ein Stundenlohn berechnet. -
Die zur Verfügung gestellten Fotos dürfen nicht bearbeitet oder verfremdet werden, noch kommerziell genutzt werden, außer es wurde anders vereinbart.
Regelung bei Shooting-Aktionen & Specials:
- eine feste Zusage ist immer verbindlich und der Kunde ist verpflichtet, den Termin wahrzunehmen.
- Bei einer Absage/ Krankheit bei über 14 Tage bis zum Shooting wird die Hälfte der Zahlung zurück erstattet und die andere Hälfte als Inanspruchnahme geltend gemacht, um die Kosten von den zusätzlich engagierten Dienstleistern (Designer, Location, Stylist) zu decken.
- Bei einer Absage / Krankheit bei weniger als 10 Tagen vorher kann nichts erstattet werden und es wird ein alternativer Termin für ein ähnliches Shooting im Stil des Events gesucht. Außer es wurde mit dem Kunden anders vereinbart.
Einhaltung der Terminpflicht:
- Sollte ein Kunde zweimal oder öfter einen vereinbarten Termin nicht warnehmen, so wird eine Gebühr erhoben für die investierte Zeit der jeweiligen beauftragten Dienstleister (Fotograf, Designer, o. Stylist)
- Der Fotograf verpflichtet sich, jeden vereinbarten Termin wahrzunehmen und sollte der Fotograf durch höhere Gewalt oder andere Komplikationen verhindert sein, kümmert er sich zuvorkommend um einen schnellen Ersatztermin.
Nutzungsrechte des Kunden und des Fotografen
- Der Fotograf ist unbefristet der Urhaber/Inhaber der Fotos und sämtliche Rechte sind dem Urheber zugesprochen.
- Der Fotograf wird die Wünsche des Kunden berücksichtigen, wenn die Fotos nicht, oder erst zu einem bestimmten Datum veröffentlicht werden sollen.
- Die Bilder darf der Fotograf nach Zustimmung zur Eigenwerbung und Veröffentlichung nutzen z.B. auf Bildportalen, auf der Homepage & Shop Seite, sozialen Netzwerken, Kalender, bei Fotowettbewerben oder/und in der Fotomappe.
Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung in pornographischen, rassistischen, rufschädigenden oder unseriösen Medien.
- Eine Weitergabe der Veröffentlichungsrechte an Dritte ist nicht zulässig (insbesondere für kommerzielle Zwecke).
Bei gesonderten Wünschen (wie eine Nichtveröffentlichung aller Fotos) muss eine vorherige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Der Kunde darf die Fotos zu den folgenden vereinbarten Zweck verwenden:
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Alle nicht kommerziellen Zwecke, zB auf sozialen Plattformen, Websites, nicht kommerzielle Zeitungen/Magazine, zu Marketingzwecken. Die Nennung des Fotografen sollte mit „Liancary – www.liancary.com“ oder auf Instagram mit “@liancary” erfolgen.
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Das übergebene Bildmaterial darf nicht, weder vom Kunden noch von Dritten, nachträglich verändert werden, außer dem hat der Fotograf ausdrücklich zugestimmt.
Namensnennung bei Veröffentlichungen
Der Vorname oder Künstlername des Kunden wird durch den Fotografen genannt, falls gewünscht.
Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.