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Shootingvereinbarung

Folgende Shootingvereinbarungen werden bei Buchung automatisch aktzeptiert.
Jeder Termin ist verbindlich. Bei einer Absage/Krankheit bei weniger als 14 Tagen vorher wird die Zahlung nicht erstattet, sondern ein neuer zeitnaher Termin wird vereinbart.

Es wird wie folgt vereinbart:

  1. Das Thema, Location und andere Details werden vor dem Shooting abgesprochen

  2. Wird das Styling dazu gebucht, muss dieses separat beim Visagisten beglichen werden, außer es wurde anders vereinbart.

  3. Die Fotos werden grundbearbeitet und in Webauflösung zur Vorauswahl zur Verfügung gestellt. Es wird je nach Paket eine festgelegte Anzahl an Fotos ausgewählt, welche der Fotograf bearbeitet und anschließend in Print & Web Auflösung Auflösung zur Verfügung stellt. Es sind maximal 2 nachträgliche Korrekturwünsche inbegriffen. Bei weiteren Korrekturen wird pro angefangener Stunde ein Stundenlohn berechnet.

  4. Weder das Model noch ein Dritter haben einen Anspruch auf die Rohdateien.

  5. Die zur Verfügung gestellten Dateien dürfen nicht bearbeitet oder verfremdet werden noch kommerziell genutzt werden, außer es wurde anders vereinbart.

    Regelung bei Shooting-Aktionen & Specials:
    - eine feste Zusage ist immer verbindlich und der Kunde ist verpflichtet, den Termin wahrzunehmen. 
    - Bei einer Absage/ Krankheit bei weniger als 14 Tagen vorher wird die Hälfte der Zahlung zurück erstattet und die andere Hälfte als Inanspruchnahme geltend gemacht, um die Kosten von den zusätzlich engagierten Dienstleistern (Designer, Location, Stylist) zu decken.
    - Bei einer Absage / Krankheit bei weniger als 4 Tagen vorher kann nichts erstattet werden und es wird ein alternativer Termin für ein ähnliches Shooting im Stil des Events gesucht.

    Einhaltung der Terminpflicht:
    - Sollte ein Kunde zweimal oder öfter einen vereinbarten Termin nicht warnehmen, so wird eine Gebühr erhoben für die investierte Zeit der jeweiligen beauftragten Dienstleister (Fotograf, Designer, o. Stylist)
    - Der Fotograf verpflichtet sich, jeden vereinbarten Termin wahrzunehmen und sollte der Fotograf durch höhere Gewalt oder andere Komplikationen verhindert sein, kümmert er sich zuvorkommend um einen schnellen Ersatztermin.

Nutzungsrechte des Kunden und des Fotografen

Fotograf und Auftraggeber vereinbaren, dass unbefristet sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung (ausgenommen kommerzielle Zwecke) an den von dem Auftraggeber angefertigten Aufnahmen beim Fotografen und beim Auftraggeber liegen.
Eine Bearbeitung durch Dritte hat nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit dem Fotografen zu erfolgen.

Künftige Auftraggeber möchten sich auch von der Qualität der Arbeiten des Fotografen überzeugen. Daher schließen alle Preise die Einräumung des eingeschränkten Veröffentlichungsrechtes ein.
Der Fotograf wird die Wünsche des Kunden berücksichtigen, wenn die Fotos nicht oder erst zu einem bestimmten Datum veröffentlicht werden sollen.

Die Bilder darf der Fotograf nach Zustimmung zur Eigenwerbung und Veröffentlichung nutzen z.B. auf Bildportalen, auf der Homepage & Shop Seite, sozialen Netzwerken, Kalender, bei Fotowettbewerben oder/und in der Fotomappe.

Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung in pornographischen, rassistischen, rufschädigenden oder unseriösen Medien.

Eine Weitergabe der Veröffentlichungsrechte an Dritte ist nicht zulässig (insbesondere für kommerzielle Zwecke).

Bei gesonderte Wünschen (wie eine Nichtveröffentlichung aller Fotos) muss eine vorherige schriftliche Vereinbarung getroffen werden.

Der Kunde darf die Fotos zu den folgenden vereinbarten Zweck verwenden:

  1. Alle nichtkommerziellen Zwecke, zB auf sozialen Plattformen, Websites, nicht kommerzielle Zeitungen/Magazine, zu Marketingzwecken. Die Nennung des Fotografen sollte mit „Liancary – www.liancary.com“ oder auf Instagram mit “@liancary” erfolgen.

  2. Das übergebene Bildmaterial darf nicht, weder vom Kunden noch von Dritten, nachträglich verändert werden, außer dem hat der Fotograf ausdrücklich zugestimmt.

Namensnennung bei Veröffentlichungen

Der Vorname oder Künstlername des Kunden wird durch den Fotografen genannt, falls gewünscht.

Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Klausel aus diesem Vertrag gegen geltendes Recht verstoßen, unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleibt der Rest des Vertrages davon unberührt.

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